FAQ

Was ist eigentlich ein Freiwilligendienst?

Das FSJ/ BFD ist ein soziales Bildungs- und Orientierungsjahr – also keine Ausbildung und kein langfristiges Arbeitsverhältnis. Du engagierst dich freiwillig für mindestens 6 Monate, in der Regel 12 Monate, insbesondere in sozialen Einrichtungen. Für diese Zeit schließt du eine Dienstvereinbarung mit einer Einsatzstelle und einem anerkannten FSJ-Träger (Bund FeG). Während dieser Zeit besuchst du Bildungsseminare und wirst fachlich und pädagogisch begleitet.

Wer kann sich bewerben? Wie alt sollte ich sein?

Du kannst mitmachen, wenn

  • du die Regelschulzeit erfüllt hast: in der Regel mit 16 Jahren, in manchen Bundesländern mit 15 Jahren. Bei uns bist du richtig, wenn du maximal 29 Jahre alt bist.
  • du Lust hast, dich für andere zu engagieren.
  • du bereit bist, an den Seminaren (25 Tage in 12 Monaten) teilzunehmen.

Nicht-EU Bürger brauchen ein für den Freiwilligendienst ausgestelltes Visum und sollten die deutsche Sprache beherrschen (mindestens B1 Level).

Wie lange dauert ein FSJ/BFD?

Wir vereinbaren im Vertrag 6-12 Dienstmonate. Eine Kündigung vorher ist möglich. Außerdem kannst du auf bis zu 18 Monate verlängern – natürlich in Absprache mit der Einsatzstelle und uns, dem Träger.

In welchen Bereichen kann ich mein Jahr absolvieren?

Wir haben bundesweit an unterschiedlichen Orten Einsatzbereiche:

  • Freie evangelische Gemeinden in ganz Deutschland (z.B. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, praktische Aufgaben und vieles mehr)
  • Krankenpflege
  • Altenpflege
  • Gästehäuser
  • IT
  • Jugendhilfe
  • Tafel für Kinder
  • Logistik
  • Schulen
  • Kindergarten
  • Tagespflegen
  • Café
  • Wohnheim für Frauen
  • Sport
  • Orte der Begegnung

Wie viele Stunden muss ich im FSJ/BFD arbeiten?

In der Regel arbeitest du in Vollzeit, das heißt: genau so viele Stunden wie die Mitarbeitenden in deiner Einsatzstelle. Das sind 38,5 bis 40 Stunden pro Woche. Teilzeit ist nach Absprache möglich, wird aber nicht an allen Einsatzstellen angeboten. Sprich uns bei Interesse an.

Je nach Einsatzstelle, arbeitest du auch am Wochenende oder im Schichtdienst (Früh-/Spätschicht). Du bekommst die Tage ausgeglichen, damit du nicht zu viel arbeitest. Deine Seminare werden als Arbeitszeit angerechnet: 1 Tag entspricht einem Vollzeit-Arbeitstag.

Bist du noch keine 18 Jahre alt, gelten zusätzliche Bestimmungen, die das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt.

Gibt es eine Bescheinigung oder ein Zeugnis?

Nach Ende deines Dienstes erhältst du eine Bescheinigung über die Dauer des Freiwiligendienstes. Auf Wunsch bekommst du ein Zeugnis mit mehr Details zu deinen Aufgaben und einer Bewertung, nämlich das qualifizierte Arbeitszeugnis.

Was ist der Unterschied zwischen einem BFD und einem FSJ?

Die wichtigsten Unterschiede zwischen einem FSJ und einem BFD auf einen Blick:

FSJ BFD
Gesetzliche Grundlage Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)
Altersgruppe ab 15 bis 26 Jahre
(bzw. nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht, also meist ab 16)
ab 15 Jahren
(bzw. nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht, also meist ab 16)
keine Altersgrenze nach oben
Wiederholung des Dienstes Nach Erreichen der max. Dienstdauer von
18 Monaten im FSJ/FÖJ/BFD ist keine Wiederholung möglich
Auch wenn man bereits 18 Monate FSJ/FÖJ/BFD gemacht hat, kann man mit dem Abstand von 5 Jahren erneut einen BFD machen
Teilzeitmöglichkeit nach Absprache möglich nach Absprache möglich
Seminartage bei 12 Monaten Dienstzeit: mindestens 25 Seminartage

 

bei 12 Monaten Dienstzeit: mindestens 25 Seminartage, davon 5 Tage an einem Bildungszentrum des Bundes (also nicht von uns als Träger)
Deine Vertragspartner Freiwilligendienst-Träger (FeG Freiwilligendienste) und die Einsatzstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und Einsatzstelle sowie Träger (FeG Freiwilligendienste)

 

In der praktischen Durchführung unterscheiden sich die beiden Dienste ansonsten nicht.

Wie hoch ist mein Gehalt?

Du bekommst in der Regel Taschengeld und Verpflegungsgeld, dazu einem Zuschuss zur Anfahrt oder einen kostenfreien Wohnplatz.

  • Taschengeld: 180 Euro
  • Verpflegungsgeld: 333 Euro
    Ausnahme: An manchen Einsatzstellen bekommst du täglich alle oder einzelne Mahlzeiten, kannst zum Beispiel im Gästehaus am Büfett essen. Dort bekommst du weniger Verpflegungsgeld ausgezahlt.
  • Fahrkosten-Zuschuss: 40 Euro (nur dann, wenn du eine Anfahrt zur Einsatzstelle hast)
    oder
    Wohnplatz: Manche Einsatzstellen bieten dir einen Wohnplatz an – du zahlst dort keine Miete (nur an manchen Stellen GEZ-Gebühren).

Wie viele Urlaubstage bekomme ich?

Es gibt 26 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.

Gibt es Wohnmöglichkeiten im FSJ?

Einige Einsatzorte haben eine Wohnmöglichkeit – entweder in einer Wohngemeinschaft oder in einer eigenen Wohnung. In der Regel bieten FeGs Wohnmöglichkeiten. Außerdem gibt es einige Wohnplätze in Solingen. Alle Gästehäuser haben Unterkünfte für Freiwillige.

Bin ich während meiner Zeit im Freiwilligendienst versichert?

Während deines Freiwilligendienstes bist du in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten -, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gemeldet. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden vom Träger beziehungsweise von der Einsatzstelle gezahlt. Dir entstehen keine Kosten.

Gefördert von:

Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Mitglied von:

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