FAQ

Was ist eigentlich ein Freiwilligendienst?

Das FSJ/ BFD ist ein soziales Bildungs- und Orientierungsjahr und somit weder eine Ausbildung noch ein Arbeitsverhältnis. Du engagierst dich freiwillig für mindestens 6 Monate, in der Regel 12 Monate, insbesondere in sozialen Einrichtungen. Für diese Zeit schließt du eine Dienstvereinbarung mit einer Einsatzstelle und einem anerkannten FSJ-Träger (Bund FeG). Während dieser Zeit besuchst du Bildungsseminare und wirst fachlich und pädagogisch begleitet.

Kann ich mich trotz der Coronakrise für einen Freiwilligendienst bewerben?

Ja, Bewerbungen sind weiterhin möglich. Gerade jetzt können soziale Einrichtungen deine Unterstützung gut gebrauchen. Wir helfen dir dabei, den richtigen Einsatzort zu finden.

Wer kann sich bewerben?

Du kannst mitmachen, wenn

  • Du mindestens 16 Jahre alt und nicht älter als 26 Jahre bist.
  • Du Lust hast, dich mindestens sechs Monate lang für andere zu engagieren.
  • Du bereit bist, an den vorgeschriebenen Seminartagen (25 Tage in 12 Monaten) teilzunehmen.

Nicht-EU Bürger brauchen ein für den Freiwilligendienst ausgestelltes Visum und sollten die deutsche Sprache beherrschen (mindestens B1 Level).

Wie lange dauert ein FSJ/BFD?

Die Dauer beträgt in der Regel 12 Monate und mindestens 6 Monate. In Absprache mit deiner Einsatzstelle und dem Träger kannst du bis auf 18 Monate verlängern.

In welchen Bereichen kann ich mein Jahr absolvieren?

Wir haben bundesweit an unterschiedlichen Orten Einsatzbereiche:

  • Kinder- und Jugendarbeit in FeG´s
  • Krankenpflege
  • Altenpflege/- betreuung
  • Hauswirtschaft in Gästehäusern und anderen Einrichtungen
  • Technik
  • IT
  • Logistik
  • Schulen
  • Kindergarten
  • Tagespflegen
  • Café
  • Wohnheim für Frauen

Wie viele Stunden muss ich im FSJ/BFD arbeiten?

Im FSJ/BFD arbeitest du Vollzeit, d. h. so viele Stunden wie die hauptamtlichen Mitarbeiter in deiner Einsatzstelle (durchschnittlich 38,5 bis 40 Stunden pro Woche). Je nach Einsatzstelle kann es vorkommen, dass du auch am Wochenende oder im Schichtdienst (Früh-/Spätschicht) arbeitest. Bist du noch keine 18 Jahre alt, dann gelten dabei für dich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Machst du Überstunden oder leistest du Wochenenddienste, dann werden dir diese zeitnah mit Freistunden ausgeglichen, sie dürfen nicht mit Geld abgegolten werden. Deine Seminare werden auch als Arbeitszeit angerechnet.

Gibt es eine Bescheinigung oder ein Zeugnis?

Nach Ende deines Dienstes erhältst du eine Bescheinigung über die Dauer der abgeleisteten Zeit und auf Wunsch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es informiert potentielle Arbeitgeber/- innen ausführlich über die Art deiner freiwilligen Tätigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen einem BFD und einem FSJ?

Die wichtigsten Unterschiede zwischen einem FSJ und einem BFD auf einen Blick:

FSJ BFD
Gesetzliche Grundlage Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)
Altersgruppe zwischen 16 (bzw. nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht) und 27 Jahre ab 16 bzw. nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht
Wiederholung des Dienstes Nach Erreichen der max. Dienstdauer von
18 Monaten (FSJ/FÖJ/BFD) nicht möglich
für unter 27-Jährige nach Erreichen der max. Dienstdauer von 18 Monaten (FSJ/FÖJ/BFD) nicht möglich
Teilzeitmöglichkeit Nur unter bestimmten Voraussetzungen Nur unter bestimmten Voraussetzungen
Seminartage bei 12 Monaten Dienstzeit mind. 25 Seminartage

 

mind. 25 Seminartage bei 12 Dienstmonaten, davon
5 Tage Seminar für politische Bildung an einem Bildungszentrum des Bundes
Deine Vertragspartner Freiwilligendienst-Träger und Einsatzstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und Einsatzstelle sowie Träger

 

In der praktischen Durchführung unterscheiden sich die beiden Dienste ansonsten nicht.

Wie hoch ist mein Gehalt?

Das Gehalt teilt sich auf in Taschengeld und Verpflegungsgeld sowie einem Zuschuss zur Anfahrt oder einem kostenfreien Wohnplatz.

Das Taschengeld beträgt 180,00 Euro

Das Verpflegungsgeld beträgt ab 2024 313,00 Euro (weicht in Gästehäusern und Gemeindearbeit etwas ab)

Benutzt du ein öffentliches Verkehrsmittel oder ein Auto, um zur Einsatzstelle zu kommen, bekommst du einen kleinen Zuschuss von 40,00 Euro dazu. Ziehst du für dein Jahr um, erhältst du einen mietfreien Wohnplatz.

Wie viele Urlaubstage bekomme ich?

Es gibt 26 Urlaubstage.

Gibt es Wohnmöglichkeiten im FSJ?

Die meisten Einsatzorte haben eine Wohnmöglichkeit – entweder in einer Wohngemeinschaft oder einem Appartement. Im Bewerbungsverfahren kannst du erfragen, wo überall Wohnmöglichkeiten dabei sind.

Bin ich während meiner Zeit im Freiwilligendienst versichert?

Während deines Freiwilligendienstes bist du in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten -, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gemeldet. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden vom Träger beziehungsweise von der Einsatzstelle gezahlt. Dir entstehen keine Kosten.

Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das Logo der evangelischen Freiwilligendienste