Das FSJ/ BFD ist ein soziales Bildungs- und Orientierungsjahr – also keine Ausbildung und kein langfristiges Arbeitsverhältnis. Du engagierst dich freiwillig für mindestens 6 Monate, in der Regel 12 Monate, insbesondere in sozialen Einrichtungen. Für diese Zeit schließt du eine Dienstvereinbarung mit einer Einsatzstelle und einem anerkannten FSJ-Träger (Bund FeG). Während dieser Zeit besuchst du Bildungsseminare und wirst fachlich und pädagogisch begleitet.
Du kannst mitmachen, wenn
Nicht-EU Bürger brauchen ein für den Freiwilligendienst ausgestelltes Visum und sollten die deutsche Sprache beherrschen (mindestens B1 Level).
Wir vereinbaren im Vertrag 6-12 Dienstmonate. Eine Kündigung vorher ist möglich. Außerdem kannst du auf bis zu 18 Monate verlängern – natürlich in Absprache mit der Einsatzstelle und uns, dem Träger.
Wir haben bundesweit an unterschiedlichen Orten Einsatzbereiche:
In der Regel arbeitest du in Vollzeit, das heißt: genau so viele Stunden wie die Mitarbeitenden in deiner Einsatzstelle. Das sind 38,5 bis 40 Stunden pro Woche. Teilzeit ist nach Absprache möglich, wird aber nicht an allen Einsatzstellen angeboten. Sprich uns bei Interesse an.
Je nach Einsatzstelle, arbeitest du auch am Wochenende oder im Schichtdienst (Früh-/Spätschicht). Du bekommst die Tage ausgeglichen, damit du nicht zu viel arbeitest. Deine Seminare werden als Arbeitszeit angerechnet: 1 Tag entspricht einem Vollzeit-Arbeitstag.
Bist du noch keine 18 Jahre alt, gelten zusätzliche Bestimmungen, die das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt.
Nach Ende deines Dienstes erhältst du eine Bescheinigung über die Dauer des Freiwiligendienstes. Auf Wunsch bekommst du ein Zeugnis mit mehr Details zu deinen Aufgaben und einer Bewertung, nämlich das qualifizierte Arbeitszeugnis.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen einem FSJ und einem BFD auf einen Blick:
FSJ | BFD | |
Gesetzliche Grundlage | Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) | Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) |
Altersgruppe | ab 15 bis 26 Jahre (bzw. nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht, also meist ab 16) |
ab 15 Jahren (bzw. nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht, also meist ab 16) keine Altersgrenze nach oben |
Wiederholung des Dienstes | Nach Erreichen der max. Dienstdauer von 18 Monaten im FSJ/FÖJ/BFD ist keine Wiederholung möglich |
Auch wenn man bereits 18 Monate FSJ/FÖJ/BFD gemacht hat, kann man mit dem Abstand von 5 Jahren erneut einen BFD machen |
Teilzeitmöglichkeit | nach Absprache möglich | nach Absprache möglich |
Seminartage | bei 12 Monaten Dienstzeit: mindestens 25 Seminartage
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bei 12 Monaten Dienstzeit: mindestens 25 Seminartage, davon 5 Tage an einem Bildungszentrum des Bundes (also nicht von uns als Träger) |
Deine Vertragspartner | Freiwilligendienst-Träger (FeG Freiwilligendienste) und die Einsatzstelle | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und Einsatzstelle sowie Träger (FeG Freiwilligendienste) |
In der praktischen Durchführung unterscheiden sich die beiden Dienste ansonsten nicht.
Du bekommst in der Regel Taschengeld und Verpflegungsgeld, dazu einem Zuschuss zur Anfahrt oder einen kostenfreien Wohnplatz.
Es gibt 26 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.
Einige Einsatzorte haben eine Wohnmöglichkeit – entweder in einer Wohngemeinschaft oder in einer eigenen Wohnung. In der Regel bieten FeGs Wohnmöglichkeiten. Außerdem gibt es einige Wohnplätze in Solingen. Alle Gästehäuser haben Unterkünfte für Freiwillige.
Während deines Freiwilligendienstes bist du in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten -, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gemeldet. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden vom Träger beziehungsweise von der Einsatzstelle gezahlt. Dir entstehen keine Kosten.
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